Text der Einstweiligen Verfügung
Dem Antragsgegner wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro
(in Worten: Zweihundertfünfzigtausend und 00/100 Euro), an dessen Stelle im Fall der
Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten tritt, oder eine Ord-
nungshaft bis zu sechs Monaten, für den Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§935 ff.,
890 ZPO verboten, in seinen Räumen im Erdgeschoß sowie auf und um das Anwesen
Liststraße 24, 76185 Karlsruhe, herum Musik zu machen, bei der in den Räumen des
Antragstellers im Obergeschoß des Hauses Schalldruckpegel von 35 dB(A) über-
schritten werden.
Unsere Meinung
Sehr geehrter Herr Bordellbetreiber!
Finden Sie nicht, dass dieser Antrag auf einstweilige Verfügung etwas übertrieben ist?
Sicher, es ist Ihr gutes Recht, schließlich sind Sie Steuerzahler und Bürger mit entsprechenden Rechten wie wir auch. Aber gestatten Sie uns hierzu ein paar kleine Anmerkungen:
- Wir sind der Meinung, dass sich in Ihre Begründung dieser einstweiligen Verfügung einige Fehler eingeschlichen haben. Wir freuen uns daher, dass unsere Meinung hierzu auf der vom Gericht auf Ende Januar terminierten mündlichen Anhörung gehört wird.
- In Ihrem Antrag äußern Sie Ihre Sorge, wir würden durch Konzerte Ihr Weihnachtsgeschäft stören. Lieber Bordellbetreiber: Keine Sorge, wir verbringen die Feiertage lieber im Kreise unserer Frauen und Kinder. Außerdem wollen wir Ihren Besuchern, wenn diese über Weihnachten ein wenig menschliche Wärme erleben wollen und dies nicht anders auf die Reihe bekommen als die Dienste Ihres Etablissements in Anspruch zu nehmen, das "Fest der Liebe" bei den geforderten 35 dB(A) ermöglichen.
- Wie in unsererm Schreiben an Ihren Anwalt bereits erwähnt, sind wir nach wie vor der Meinung, dass das Geld das wir für unseren Anwalt aufwenden müssen, besser in Lärmschutzmaßnahmen investiert wäre. Aber es ist letztlich Ihre Entscheidung. Schließlich sind Sie es, der uns ständig mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen überzieht. Vielleicht lesen Sie sich in unserer Chronologie des Elends nochmals durch, was Sie uns am 16.02.2008 versprochen haben.